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Neuigkeiten zum Einwohnerantrag

Mitte Januar haben wir den Einwohnerantrag mit über 700 Unterschriften bei der Stadt eingereicht, und nun, vier Wochen später, steht er im Sitzungskalender der Stadtratsgremien.

18.03. Stadtentwicklungsausschuss (SEA) | 23.03. Kulturausschuss | 24.03. Stadtrat

Knapp eine Woche vor der Tagung des SEA wurde die Beschlussvorlage bekannt, mit der die Verwaltung unseren Einwohnerantrag zur Abstimmung bringen wird.  

Die Beschlussvorlage Nr. 21/0792-BV sieht vor, dem Einwohnerantrag des Fördervereins Ein KUNSTHAUS für JENA e.V. nicht stattzugeben. Das Vorhaben der Errichtung eines Kunsthauses am Eichplatz sei durch die Stadtverwaltung nicht weiter zu verfolgen.

Wir hoffen sehr, dass diese Beschlussvorlage so viel Diskussionsstoff bietet, dass sie vom Stadtrat in dieser Fassung nicht angenommen wird. Stattdessen hoffen wir, dass nun endlich die längst überfällige Debatte zum Standort eines Kunsthauses, zur inhaltlichen Konzeption und zur finanziellen Realisierung intensiv geführt wird. Dazu müssen alle Akteure an einem Tisch zusammen kommen, intensiv reale Möglichkeiten diskutieren und  nach Lösungen suchen, statt  fadenscheinige Gründe aufzuführen, um diese einmalige Chance für Jena als nicht realisierbar einzustufen.

Wir haben uns die Beschlussvorlage (BV) genau angesehen und möchten im Folgenden darauf reagieren.

Diskussion: Die Argumentation der BV

Die Begründung der BV erfolgt ausschließlich darin, vier von 10 entwickelten Grundsätzen für die Bebauung des EichplatzAreals (einseitig) aufzugreifen. Damit bietet die BV kein zureichendes Fundament für eine stadtpolitisch derart weitreichende, zukunftsprägende Entscheidung, um die es bei der Errichtung eines Kunsthauses geht.

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Unter Bezugnahme auf „Grundsatz #2 – keine isolierte Betrachtung des EichplatzAreals“ werden in der BV eine Reihe öffentlicher Gebäude aufgeführt, die in den letzten Jahren in die Realisierungsphase überführt wurden sowie weitere geplante bzw. sich im Bau befindliche Gebäude in öffentlicher Hand. „Die Art und Vielzahl der in Realisierung befindlichen öffentlichen Vorhaben sowie die dabei aufgewandten finanziellen Mittel, insbesondere die eingesetzten Fördermittel, sind beachtlich.“ Das ist unumstritten. Doch keines der benannten Projekte – außer der Sanierung des Stadtmuseums, in dem sich die Ausstellungsflächen der Kunstsammlung befinden – hat etwas mit Kunst zu tun. Geeignete Räumlichkeiten für die Präsentation bildender Kunst bilden weiterhin eine Leerstelle. Die Architekten Speer & Partner haben immer wieder betont:

„Im Zentrum des neuen Quartiers sollte nach Möglichkeit auch eine noch zu bestimmende kulturelle Nutzung Platz finden.“

Für eine zukunftsweisende Stadtplanung muss Kultur als essentieller Faktor der Stadtentwicklung erkannt werden. Die Attraktivität des kulturellen Angebots steigert Attraktivität der Stadt, für Studierende, Arbeitnehmer, Startups und Unternehmensgründer, Tourismus, Einheimische. Wie Thomas Stridde in seinem Kommentar „Ein Apfel ist gut für die Birne“ (OTZ vom 19.2.2021) schreibt, stellt sich für die von der Stadt erwünschte Ansiedelung von neuen, jungen Unternehmen nicht nur die Frage nach geeigneten Flächen, sondern insbesondere die der kulturellen Landschaft. „Ich erinnere mich an ein drei, vier Jahre zurückliegendes Gespräch mit einem erfolgreichen Gründer. Er stellte fest, dass einige der benötigten potenziellen Spitzenfachkräfte zwar seiner Gründer-Idee zugeneigt seien, aber moniert hätten, dass es in Jena nicht genügend Kultur und Unterhaltung gebe.“

  • Jetzt, wo sich die Eichplatzbebauung in der Beschlussphase befindet, werden die Stellschrauben für die Zukunft gestellt. Das darf nicht ausschließlich im Sinne marktwirtschaftlicher Interessen erfolgen.
  • Jetzt wird das Gesicht der Stadt für die kommenden Generationen geformt. Ohne Raum für die Kunst? Kunst und Kultur haben eine zentrale Bedeutung für demokratische Gesellschaft – als Plattform zum Gedankenaustausch, zur Diskussion unterschiedlicher Perspektiven. Gerade in Krisenzeiten und Zeiten zunehmender Tendenzen von Populismus und Demokratieferne/-feindlichkeit hat die Wichtigkeit von Orten der kulturellen Bildung um ein Vielfaches zugenommen. Das sollte sich auch in der Stadtplanung widerspiegeln.

Betrachtet man das EichplatzAreal nicht isoliert, sondern im Kontext der Stadtentwicklung, so ist deutlich: Gerade ein Kunsthaus kann als ein kulturelles Zentrum synergetische Strahlkraft entwickeln, die aus den Teilstücken ein Ganzes werden lässt.

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In der BV wird weiter unter Bezugnahme auf „Grundsatz #4 – verschiedene Nutzungsarten und kleinteiliger Branchenmix“ argumentiert, dass die Errichtung eines neuen Stadtgartens sowie neuer öffentlicher Räume durch die bauliche Neuordnung vom Rathausvorplatz, dem Kirchvorplatz, den Johannisterrassen sowie die platzartigen Situationen in den Plangassen 3 und 4 eine beispielhafte Aufwertung der Innenstadt erfolge. Sie werden als nicht-kommerzielle Räume mit höchster Aufenthaltsqualität bezeichnet. Doch worin besteht diese „höchste Aufenthaltsqualität“? In Sitzgelegenheiten, die nicht zu Cafés und Restaurants gehören?

Der für das EichplatzAreal vorgesehene kleinteilige Branchenmix, durchmischt mit Wohnflächen, geht in eine gute Richtung, doch wo bleibt Raum für Kunst und Kultur? Welche Werte werden durch die Neugestaltung des Areals vermittelt? Verdrängen wirtschaftliche Interessen die Kunst in die Peripherie? Was sagt das aus über eine Gesellschaft, die sich doch im Grunde als Kulturgesellschaft definiert? Gerade in Zeiten der Pandemie zeigt sich, dass die Innenstädte verwaisen, sobald der Einzelhandel nicht mehr floriert. Unbelebte Straßen und Plätze zeugen davon, dass die Frequentierung der Stadt in starker Abhängigkeit von kommerziellen Aspekten steht. Ein kultureller Ort im Zentrum belebt die Innenstädte dauerhaft und nachhaltig – abseits vom reinen Konsumtreiben.

Bei der Standort-Frage gilt es, Potenziale zu erkennen und Synergie-Effekte zu nutzen. Branchenmix bedeutet nicht, verschiedene Einzelhändler nebeneinander zu durchmischen. Es bedeutet vielmehr, neben Einzelhandel auch Kultur am Standort zu verankern. So wie der Einzelhandel und die Stadtgesellschaft von einem Kunsthaus profitieren kann, würde auch das Kunsthaus umgekehrt profitieren: Es erhält mehr Aufmerksamkeit, wenn es inmitten des Geschehens verortet ist. Gleichzeitig baut man mit einem zentralen Standort Barrieren ab, die durch die Notwendigkeit eines gezielten Ansteuerns eines peripheren Standortes bestehen. Die Kunst muss dort verortet und leicht zugänglich sein, wo die Menschen unterwegs sind. Und das ist im Stadtzentrum.

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Weiterhin argumentiert die BV mit „Grundsatz #8 – wirtschaftliche Realisierbarkeit der Bebauung“. Hier werden ausbleibende Vermarktungserlöse für Parzelle D sowie Investitions- und Betriebskosten als finanzielle Argumente gegen ein Kunsthaus am Eichplatz angeführt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Einwohnerantrag keine Informationen zu den prognostizierten Kosten beinhaltet. Die BV schätzt im Blick auf die „wirtschaftliche Realisierbarkeit“ freihändig ein, „dass adäquate Fördermittel zur kurz- und mittelfristigen Finanzierung eines Kunsthauses gegenwärtig nicht zur Verfügung stehen.“

Dabei findet die Tatsache keine Beachtung, dass derzeit politisch und besonders auch kulturpolitisch viel in Bewegung ist. Ein Beispiel (das in der Vorlage nicht einmal erwähnt wird) ist das 1-Milliarde-Euro-Rettungs- und Zukunftspaket des Bundes. Darin sind unter anderem vorgesehen:

  • 250 Mio. Euro für pandemiebedingte Investitionen in Kultur-einrichtungen, wie z.B. Ausstellungshäuser, Theater, Kinos oder Gedenkstätten, deren Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.
  • 480 Mio. Euro für Erhalt und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen für die vielen kleineren und mittleren Kulturstätten und -projekte, die vorrangig privatwirtschaftlich finanziert sind, z.B. aus den Bereichen Musik (Festivals, Livemusikspielstätten), Theater und Tanz (Privattheater, Festivals), Film (Kinos, Film-produktion, Verleih), für Veranstalter und Vermittler, die Buch- und Verlagsbranche, Galerien oder soziokulturelle Zentren.

Es müsste zumindest sorgfältig geprüft werden, ob und wie weit allein aus diesen beiden Programmen für ein Kunsthaus, das durch seine Verbindung von „Arts and Science“ und den öffentlich-partizipatorischen Ansatz, der auch künstlerische Solo-Selbstständige und Laien einbezieht, Mittel gewonnen werden können.

Tatsächlich befindet sich „gegenwärtig“ das Gefüge der öffentlichen Finanzen in einer großen Umwälzung, deren Gestaltung die Politik in höchstem Maß herausfordert. Welche mittel- und langfristigen Prioritäten dabei herausgearbeitet werden, das folgt nicht einer naturgesetzlichen Zwangsläufigkeit, sondern ist die zentrale Zukunftsaufgabe politischer Gestaltung. Könnte nicht in Betracht gezogen werden, Parzelle D mit Zweckbindung an einen Investor zu verkaufen? Könnte nicht die Auflage bei der Vergabe dieser Parzelle in der Errichtung eines Kunsthauses bestehen, wenn die Finanzierung anteilig beim Investor und der Stadt angesiedelt wäre?

Außerdem – abseits von harten Währungen gefragt: Welchen Stellenwert haben ideelle Werte?

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Nach dem Geld-Argument folgt in der BV das Zeit-Argument unter Bezugnahme auf „Grundsatz #9 – Entwicklung des Areals kann in zeitlich sinnvollen Einzelschritten erfolgen“. Fakt ist: Kunsthaus-Debatte existiert schon seit einer Ewigkeit. Entscheidungen, Stellungnahmen und Diskussionen wurden und werden seit langem hinausgezögert. Es wurden zahlreiche Ausweichstandorte wie bspw. das Bachstraßenareal oder der Inselplatz benannt, die allesamt nun keine Option mehr darstellen. Aktuell steht als Ausweichort das alte Straßenbahndepot in der Debatte, wobei auch hierfür kein Konzept besteht und in Frage steht, ob der denkmalgeschützte Raum überhaupt für die Nutzung als Kunsthaus geeignet ist. Auch mit diesem Standort sind hohe Investitionen verbunden, dazu kommt noch die Beachtung des Denkmalschutzes bei einem möglichen Umbau. Im ursprünglichen Zustand sind die Räumlichkeiten nicht geeignet für die Präsentation von Kunstwerken: bspw. müssten aufwändige (flexible) Einbauten erfolgen, um die Halle als Ausstellungsraum nutzbar zu machen, die Lichtsituation mit dem historischen und erhaltenswerten Oberlicht schließt eine Reihe von sensiblen, lichtempfindlichen Kunstwerken aus und schränkt damit die Möglichkeiten, was ausgestellt werden kann, enorm ein. Wenn man Geld investiert, dann an der richtigen Stelle.

Das Verschleppen von Entscheidungen wird nun in der BV als Argument gegen den Bau eines Kunsthauses angeführt. Das erweckt den Eindruck, dass dieses Vorgehen taktisch und strategisch ist und von vorneherein überhaupt kein Interesse darin bestand, ernsthaft ein Kunsthaus in Jena zu errichten.

Unerwähnt lässt die BV, dass im Grundsatz #9 auch steht:

„Ein großes Potenzial wird darin gesehen, auch für eine schrittweise Entwicklung des Gebiets offen zu bleiben. Damit können Spielräume und Flexibilität für zukünftige Entwicklungen der Stadt erhalten werden. (Vorübergehend) nicht bebaute Teilflächen sollen dennoch sinnvoll nutzbar, gepflegt und gestaltet sein, z. B. durch temporäres Grün oder als Freifläche.“

Zusammenfassend stellen wir fest:

Die Begründung für die Ablehnung des Einwohnerantrags enthält nicht einmal ansatzweise eine Abwägung von Pro und Contra und greift die „10 Grundsätze“ zur Entwicklung des Eichplatz-Areals einseitig und selektiv auf. Das Papier unterstützt nicht die argumentative Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern dient ausschließlich strategisch einer offensichtlich vorgefassten Position. Dieser Tenor wir schon dadurch vorgegeben, dass der Grundsatz 1, der die Leitlinie für alles Weitere formuliert, übergangen wird. Er lautet:

„Das Eichplatzareal soll zu einer attraktiven, lebendigen Mitte von Jena werden und hohe Aufenthaltsqualität besitzen.“

Es ist klar, dass von einem Kunsthaus zu der hier angesprochenen urbanen Vitalität ein außerordentlicher und nachhaltiger Beitrag ausgehen würde. Und dies ist nicht unabhängig vom Standort. Es ist nicht gleichgültig, ob Kunst städtebaulich zentral oder peripher angesiedelt wird. Der Standort ist ein kultur- und demokratiepolitisches Statement. Eine solches Gewicht besitzt der von der Verwaltung präferierte Standort am ehemaligen Straßenbahndepot nicht – von der Frage ganz abgesehen, ob der Standort sich überhaupt für ein Kunsthaus eignet. Es liegt hierzu keine Konzeption vor, die den innovativen Ansatz „Arts and Science“ in Verbindung mit partizipatorisch- inklusiven Arbeitsformen und vor allem zusammen mit einer belastbaren Darstellung der wirtschaftlichen Erfordernisse darlegt. Insofern wäre eine Ablehnung des Standorts „Eichplatz“ eine Entscheidung ohne Alternative. Das könnte für Jahrzehnte das Ende des Themas Kunsthaus bedeuten.

Eine Entscheidung des Stadtrates für bzw. gegen ein Kunsthaus am Eichplatz gibt darüber hinaus Aufschluss über den Stellenwert von Kunst und Kultur in der Stadt. Politik und Verwaltung sollten eigentlich mit gutem Beispiel voran gehen, um Jena als Wissenschaftsstandort mit attraktivem Kulturangebot weiter zu profilieren und Möglichkeiten kultureller Bildung fest im Zentrum zu verankern.

Gänzlich unberücksichtigt bleiben die Argumente, die im Einwohnerantrag als Begründung angeführt wurden und das Projekt weitaus differenzierter beleuchten als die BV.

Die Beschlussvorlage wird somit dem Thema „Kunsthaus“ in keiner Weise gerecht.

  • Sie missachtet das jahrelange intensive Engagement einer großen Gruppe von Jenaer Bürger:innen, die lange Vorgeschichte der Bemühungen um ein Kunsthaus und die zahlreichen Konzepte, die es dazu gibt; so wird Vertrauen in die Weitsicht und die Bürgernähe der Politik verspielt.
  • Sie ignoriert die Verankerung eines Kunsthauses in der Kulturkonzeption 2021 bis 2025 für Jena ist als Punkt 6a und die vorhandene Konzeptentwicklung für ein Kunsthaus von JenaKultur. Im Kulturkonzept heißt es hinsichtlich der Standortfrage: „Das Kunsthaus benötigt eine zentrale Lage in der Jenaer Innenstadt oder am Innenstadtrand. Ein Kunsthaus im Herzen der Stadt verdeutlicht per se seinen hohen Stellenwert im öffentlichen Ansehen und schließt es an das innenstädtische Leben an. Eine Unterbringung im Zentrum mit seiner guten Verkehrsanbindung aus allen Stadtteilen gewährleistet hohe Besucherzahlen und eine hohe Frequentierung auch außerhalb typischer Öffnungszeiten.“
  • Die BV scheint von der Pandemie unberührt: Sie lässt nicht erkennen, dass mit der Pandemie vor allem die mittel- und langfristigen Weichenstellungen der öffentlichen Politik neu geprüft werden müssen. Es ist offenkundig, wie sehr die Menschen darunter leiden, dass es seit über einem Jahr nicht mehr möglich ist, im öffentlichen Raum ohne Ansehen von Herkunft und sozioökonomischem Status zur gemeinschaftlichen Begegnung mit der Kunst zusammen zu kommen. Kunst knüpft ein humanes Band zwischen den Menschen und ist eine der großen Quellen von Trost, Zuversicht, Freiheit und schöpferischem Mut.
  • Es ist ein Gebot der Stunde, jetzt über mutige und innovative Wege in die Zukunft nachzudenken. Wir brauchen eine erneuerte Begeisterung für die humanisierenden Quellen der Kultur – gerade auch und erst recht in Zeiten ökonomischer Verwerfungen und wachsender Armut. Kunst darf kein Luxus- und Überschussgut sein – oder bleiben. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass neues Wachstum der Wirtschaft und der Märkte genügt, um die kulturellen und sozialen Beschädigungen durch die Pandemie zu heilen. Die Beschlussvorlage lässt nichts von einem solchen Blick über den Tellerrand erkennen.

Insgesamt ergibt sich, dass es ein schwerer stadtpolitischer Fehler wäre, sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen ein Kunsthaus auf dem Eichplatz zu entscheiden. Im Blick auf die „Entwicklung des Areals in zeitlich sinnvollen Einzelschritten“ (Grundsatz 9) werden in der BV ausschließlich hypothetische Nachteile eines begrenzten Moratoriums genannt. In der gegenwärtigen Umbruchsituation kann es aber von großem Vorteil sein, die Entscheidung bewusst und aktiv so lange offen zu halten, bis sich alle Vor- und Nachteil für beide möglichen Varianten konkret vergleichen lassen, und vor allem die neu geschaffenen Chancen nach der Pandemiekrise greifbar werden. Das erfordert freilich kein „Weiter so“, sondern eine entschiedene Gestaltungsoffensive. Der Verein Ein KUNSHAUS für JENA ist bereit, sich hier auch künftig einzubringen.

https://www.otz.de/regionen/jena/dranbleiben-an-der-kunsthaus-idee-id232080659.html

„Ein Kunsthaus als Ort vielseitiger Kultur und des gesellschaftlichen Austausches im Zentrum Jenas ist unbedingt notwendig. Die Stadt Jena steht vor großen Veränderungen. Uni-Campus, der Zeiss-High-Tech-Standort und nicht zuletzt das Eichplatz-Areal werden ein neues Stadtbild prägen. Es besteht die dringende Gefahr, dass die Innenstadt durch reine wirtschaftliche und wissenschaftliche Funktionalität keine Aufenthaltsqualitäten und kein nachhaltiges stadtcharakteristisches Profil entwickeln kann.
Ein Kunsthaus dient zum einen als überregional ausstrahlende Repräsentanz einer selbstbewussten Stadtgesellschaft, zum anderen als Forum, das in die Stadt hineinwirkt und identitätsstiftend und diskursanregend eine lebendige städtische Kultur ermöglicht. Dazu bedarf es einer breiten Allianz aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Bürgerschaft.“

Robert Sorg, Vorsitzender des Jenaer Kunstvereins

30 Jahre Kunstverein Jena

 

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